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   OLG Celle, 26.08.1998 - 9 U 56/98   

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OLG Celle, 26.08.1998 - 9 U 56/98 (https://dejure.org/1998,21496)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.08.1998 - 9 U 56/98 (https://dejure.org/1998,21496)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. August 1998 - 9 U 56/98 (https://dejure.org/1998,21496)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZG 1999, 64
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 10.06.2015 - 14 U 8/14

    Personengesellschaft: Passivlegitimation für eine Feststellungsklage eines

    aa) Die von den Klägern hierzu angeführte Rechtsprechung (BGH, NJW 1999, 3113; BGH, NJW 2003, 1729; OLG Celle, NZG 1999, 64; OLG Rostock, NZG 2009, 705) trägt die von ihnen gewünschten Rückschlüsse auf den zur Entscheidung stehenden Fall nicht.

    Diese Rechtsprechung betrifft sämtlich Publikumsgesellschaften mit einer Vielzahl von Kommanditisten (s. etwa BGH, NJW 1999, 3113 - Tz. 1: 250; OLG Celle, NZG 1999, 64: 260).

    Darüber hinaus fehlen im Gesellschaftsvertrag der Beklagten Bestimmungen, die denen vergleichbar wären, die die Gerichte (BGH, NJW 1999, 3113 - Tz. 9; BGH, NJW 2003, 1729 - Tz. 9 ff.; OLG Celle, NZG 1999, 64 f.; die Passivlegitimation der Kommanditgesellschaft verneint OLG Rostock, NZG 2009, 705) in den angeführten Entscheidungen - wie gesagt für die Publikumsgesellschaft - zum Teil veranlasst haben, die Passivlegitimation der Gesellschaft anzunehmen.

    Der von den Klägern angeführte, hier entstehende "logistische Aufwand" ist auch nicht annähernd demjenigen vergleichbar, der in einer Publikumsgesellschaft mit hunderten von Gesellschaftern entsteht, über die etwa das OLG Celle (NZG 1999, 64 f.) zu entscheiden hatte, auf dessen Entscheidung sich die Kläger in diesem Zusammenhang berufen.

  • OLG Karlsruhe, 29.07.2014 - 4 U 24/14

    Zulässigkeit einer Regelung im Gesellschaftsvertrag einer Publikums-KG, die der

    Die Passivlegitimation der Beklagten ergebe sich indes sowohl aus der kapitalistischen Struktur der Beklagten (vgl. OLG Celle NZG 1999, 64) als auch der Vereinbarung eines Anfechtungsrechtes binnen Monatsfrist in § 11 Abs. 2 GV.

    Auf das zitierte Urteil des OLG Celle (NZG 1999, 64) könne sich der Kläger nicht berufen (vgl. die hierzu ergangene Entscheidung des BGH, NJW 1999, 3113).

    Gegenteiliges lässt sich, unabhängig davon, ob der jener Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt einschlägig ist, nicht aus dem vom Kläger herangezogenen Urteil des OLG Celle (NZG 1999, 64) herleiten.

  • OLG Celle, 17.05.2022 - 4 U 19/21

    Bilden Eigentümer eines Ferienparks eine Bruchteilsgemeinschaft?

    Aus der von den Beklagten zu 1 und zu 2 angeführten Entscheidung des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle folgt nichts Anderes (Urteil vom 26. August 1998 - 9 U 56/98, zitiert nach juris Rn. 25; aufgehoben [aus anderen Gründen] durch BGH, Urteil vom 7. Juni 1999 a. a. O.).
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